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Aufgaben des Schiedsrichterausschusses

  • Besetzung der Fußballspiele des Wiener Fussballverbandes mit Schiedsrichter und Schiedsrichterassistenten - wobei der Schiedsrichterausschuss auch berechtigt ist, Schiedsrichter und Schiedsrichterteams von anderen Verbänden anzufordern.
  • Nominierung von Schiedsrichtern für Bewerbe im Rahmen des ÖFB.
  • Ausbildung von Verbands- und Vereinsschiedsrichter.
  • Fortbildung der Verbands- und Vereinsschiedsrichter in Schulungsveranstaltungen zwecks Vereinheitlichung der Regelanwendung und -auslegung.
  • Laufende Feststellung der Leistungen der Angehörigen des Wiener Schiedsrichter Kollegiums durch Spielbeobachtungen und Veranstaltung von "Testtagen" - theoretische Überprüfungen der Regelkenntnisse und Abnahme der Lauftests.
  • Festlegung der Klassifikationsbestimmungen betreffend Höher- und Rückreihung und deren Durchführung.
  • Erledigung aller das Schiedsrichterwesen betreffenden Verwaltungsangelegenheiten.
  • Verlautbarung von Beschlüssen, sowie Entgegennahme von Wünschen, Beschwerden und Anregungen.
  • Beschlussfassung über Anträge an den Vorstand des Wiener Fussballverbandes, wie Änderung der Satzungen, der Geschäftsordnung, des Strafregulativs etc.
  • Förderung des kollegialen und geselligen Zusammenschlusses aller Angehörigen des Wiener Schiedsrichter Kollegiums.
  • Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Presseaussendungen.


Der Obmann des Wiener Schiedsrichter Kollegiums ist für alle Angelegenheiten des Schiedsrichterausschusses und des Wiener Schiedsrichter Kollegiums verantwortlich. Er vertritt den Schiedsrichterausschuss im Vorstand des Wiener Fussballverbandes. Er hat für die reibungslose Zusammenarbeit aller Ausschussmitglieder, insbesondere der einzelnen Referate des Schiedsrichterausschusses zu sorgen und die Durchführung und Einhaltung der Beschlüsse des Schiedsrichterausschusses zu veranlassen.

Der Obmann-Stellvertreter ist ein Mitglied des SchA, mit Ausnahme des Finanzreferenten, der vom gewählten Obmann als sein Stellvertreter nominiert wird. Der Obmann-Stellvertreter unterstützt den Obmann und vertritt diesen bei dessen Verhinderung in allen seinen Obliegenheiten.

Dem Schriftführer obliegt die Protokollführung bei allen Sitzungen des Schiedsrichterausschusses, den Plenar- und Hauptplenarversammlungen des Wiener Schiedsrichter Kollegiums. Er ist zuständig für die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Verbandsangehörigen, die Evidenzhaltung der Angehörigen des Wiener Schiedsrichter Kollegiumsund die Verwaltung der Ehrenzeichen.

Dem Regel- und Schulungsreferent obliegt die regeltechnische Schulung aller Angehörigen des Wiener Schiedsrichter Kollegiums, sowie die Auslegung der Spielregeln im Sinne des vom ÖFB herausgegebenen, jeweils neuesten Regelbuches.
Weiters obliegt ihm die Leitung der Grund- und Fortbildungslehrgänge, Ausarbeitung und Auswertung der Regeltests, Vorsitz bei den Prüfungen der Anfängerlehrgänge, Auswahl der Vortragenden und Bestimmung der Vortragsgebiete.

Der Besetzungsreferent, der direkt dem Obmann verantwortlich ist, ist für die Besetzung und Nachbesetzung aller Wettspiele mit Schiedsrichtern und SR-Assistenten verantwortlich.
Für diese mehr als umfangreiche Tätigkeit bedient er sich auch eines weiteren Kollegen, der vor allem für die Nachwuchsspiele zuständig ist.

Dem Disziplinarreferenten obliegt die gesamte Vorbereitung für die Schlichtung aller Streitfälle, die sich aus der Zugehörigkeit zum Wiener Schiedsrichter Kollegium ergeben, sowie die Bestrafung der Angehörigen des Wiener Schiedsrichter Kollegiums, die gegen ihre festgelegten Pflichten verstoßen haben.

Der Leiter des Talente- und Sichtungskaders führt und organisiert einen Talentekader und einen Sichtungskader nach den speziellen Vorgaben der ÖFB-Schiedsrichterkommission. Diesen Kadern gehören junge und besonders talentierte Schiedsrichter an, die für Einsätze in der höchsten Spielklasse des Wiener Fussballverbandes, der Regionalliga oder der Bundesliga entsprechend gefördert und ausgebildet werden sollen. Er ist in dieser Funktion direkt dem Obmann verantwortlich.

Der Beobachtungsreferent leitet das Beobachtungswesen. Ihm obliegt die Auswahl der als Beobachter einzusetzenden Angehörigen des Wiener Schiedsrichterkollegium. Weiters ist er für die Schulung der Beobachter unter Beiziehung des Regel- und Schulungsreferenten verantwortlich.

Dem Nachwuchsreferenten obliegt die Betreuung der Absolventen der Grundlehrgänge bis zu ihrer Aufnahme als aktive Schiedsrichter sowie die Betreuung der Nachwuchsschiedsrichter. Er wirkt über Ersuchen des Regel- und Schulungsreferenten an der Gestaltung der Anfängerlehrgänge mit.

Der sportliche Leiter ist für das Konditionstraining verantwortlich. Er ist zuständig für den sportlichen Teil von Lehrgängen und für die Mitarbeit bei der Abnahme des FIFA-Lauftests. Er hat eine Trainingsliste zu führen und er bedient sich dazu weiterer Kollegen, damit ein optimales Training möglich ist.

Dem Finanzreferenten obliegt die Verwaltung der Einnahmen des Schiedsrichterausschusses.

Der Vertreter des Schiedsrichterausschusses im Strafausschuss des WFV nimmt an den Sitzungen des Strafausschusses in beratender Funktion teil. Er unterstützt die SR in den Verhandlungen vor dem Strafausschuss.


Die Referenten werden in ihren Referaten durch zahlreiche Referatshelfer unterstützt, welche Woche für Woche unermüdlich ihren Einsatz im Dienste des Kollegiums leisten.

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