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Kunstrasen
Bei allen Meisterschafts-, Cup- und Freundschaftsspielen des
WFV (Erwachsenen- und Nachwuchsmannschaften) ist grundsätzlich
auf allen Kunstrasenplätzen mit Kunstrasenschuhen
(Multinockenschuhen
oder Schuhe mit AG-Sohle) zu spielen, da auf allen
Anlagen der MA 51, des ASKÖ und der Union anderes Schuhwerk
laut Platzordnung verboten ist.
Sollte ein Spieler trotzdem mit falschem Schuhwerk
spielen und ihn niemand auffordern dies zu wechseln, ist das
ein Verstoß gegen eine Verbandsanordnung (§32 Strafausschüsse,
KEIN PUNKTEVERLUST).
Die Schiedsrichter müssen Spielern deren Schuhwerk
eindeutig nicht dieser Vorschrift entspricht die Teilnahme am
Spiel verweigern.
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