Neuregelung für Sportlerbezüge
In einer Broschüre des Bundesministeriums für Finanzen wird
die Neuregelung im Zusammenhang mit der Auszahlung von
Kostenersätzen für Sportlerinnen und Sportler sowie
Betreuerinnen und Betreuer vorgestellt.
Der Sport wird in einer Vielzahl von Vereinen ausgeübt,
die steuerlich als gemeinnützig einzustufen sind. Wichtig für
einen geordneten Vereinsbetrieb sind einfache Regelungen und
vor allem Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Auszahlung
von Kostenersätzen. Die Neuregelung wurde vom BMF zusammen mit
der Österreichischen Bundes-Sportorganisation erarbeitet. Damit
wird ab sofort eine einfache Vorgangsweise bei der Auszahlung
von steuerfreien Kostenersätzen in Höhe von bis zu
EUR 6.480,00 pro Jahr ermöglicht, und zwar nicht nur für
den Steuerbereich, sondern auch für den Bereich der
Sozialversicherung.
Regelung NEU zu steuerfreien, pauschalen Fahrt- und
Reiseaufwandsentschädigungen
- EUR 60,00 pro Einsatztag steuerfrei
- bis zu EUR 540,00 pro Monat (18 Einsatztage) steuerfrei
- bis zu EUR 6.480,00 pro Jahr steuerfrei
-
sozialversicherungsfrei
Zu verwenden ist das neue Formular "
Aufzeichnung über
Einsätze und Bestätigung über den Erhalt von pauschalen
Reiseaufwandsentschädigungen"
Wie das Formular zu verwenden ist, finden sie hier im
Leitfaden.
Dies gilt vor allem für:
- Sportler
- Schiedsrichter
- Sportbetreuer
-
Sportmasseure
60,00 Euro pro Einsatztag steuerfrei
Pauschale Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen bis
EUR 60,00 pro Einsatztag, die von gemeinnützigen Vereinen
ausbezahlt werden, sind komplett steuerfrei. Weiters fallen für
diese Entschädigung weder Dienstgeberbeitrag zum
Familienlastenausgleichsfonds noch Kommunalsteuer an.
Bis zu 540,00 Euro pro Monat steuerfrei
Übersteigen die pauschalen Fahrt- und
Reiseaufwandsentschädigungen EUR 540,00 pro Monat (9
Einsatztage á 60,00 Euro), sind nur die übersteigenden Beträge
zu versteuern. Natürlich steht es den Vereinen frei, die
Entschädigungen nicht jedes Kalendermonat, sondern
anlassbezogen nur in einzelnen Monaten zu gewähren. Es gelten
aber auch in diesen Fällen die Obergrenzen von EUR 60,00 pro
Tag bzw. EUR 540,00 pro Monat. Neben den steuerfreien
pauschalen Kostenersätzen dürfen zusätzlich keine
(tatsächlichen) Kosten steuerfrei ersetzt werden.
Sozialversicherungsfrei
Für alle, die nebenberuflich einer sportlichen Tätigkeit
nachgehen, sind 60,00 Euro pro Einsatztag, maximal 540,00 Euro
pro Monat sozialversicherungsfrei. Durch die Neuregelung wurden
erstmals in diesem Bereich die Sozialversicherungs- und die
Steuergrenzen vereinheitlicht.
Welche Vereine betrifft die neue Regelung?
Diese neue Regelung gilt für Sportler, Sportbetreuer,
Schiedsrichter, Trainer, Masseure etc., die bei gemeinnützigen
Vereinen aktiv sind, deren Zweck die Ausübung des Körpersports
ist.
Beispiel 1:
Maria K. ist Angestellte und spielt gleichzeitig beim
örtlichen gemeinnützigen Sportverein im Volleyballteam. Sie hat
im Monat August 6 Trainings- und 3 Spieltage (also 9
Einsatztage). Pro Einsatztag erhält sie 60,0 Euro an pauschalen
Fahrt- und Reiseaufwandsentschädigungen. Der Gesamtbetrag von
540,00 Euro im Monat August bleibt steuer- und
sozialversicherungsfrei.
Beispiel 2:
Peter S. arbeitet als Installateur und spielt bei einem
gemeinnützigen Fußballklub in der Landesliga. Er erhält
insgesamt eine Vergütung von 1.500,00 Euro pro Kalendermonat,
darin enthalten sind auch pauschale Fahrt- und
Reiseaufwandsentschädigungen. Im Monat August hatte er
insgesamt 20 Einsatztage (Trainings- oder Spieltage). Von den
ausgezahlten 1.500,00 Euro bleiben 540,00 Euro steuer- und
sozialversicherungsfrei.
Informationen
Für evt. Fragen stehen Ihnen die Experten des BMF an
Werktagen von 08.00 bis 17.00 Uhr unter 0810/001 228
(österreichweit zum Ortstarif) oder unter
buergerservice@bmf.gv.at zur Verfügung.
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