Außerordentliche Hauptversammlung
Der Vorstand des Wiener Fußball-Verbandes beruft für Samstag, den 20. Februar 2010 mit Beginn 10.00 Uhr (Einlass 9.00 Uhr) im VIP-Klub im Sektor B des Ernst Happel-Stadions, 1020 Wien, Meiereistraße 7, eine außerordentliche Hauptversammlung ein.
Bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer ist die außerordentliche Hauptversammlung beschlussfähig. Sollte diese aber zum angegebenen Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, dann wird eine halbe Stunde später am gleichen Ort und mit derselben Tagesordnung die außerordentliche Hauptversammlung abgehalten, welche unter allen Umständen beschlussfähig ist.
Die Tagesordnungspunkte lauten:
1. Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Personen
2. Beglaubigung der Mitschrift der letzten Hauptversammlung
3. Durchführung der Wahlen:
a) des Vorstandes
b) von neuen Ehrenpräsident(en) bzw. Ehrenmitgliedern
4. Ehrungen
5. Beschlussfassung über Anträge:
a) des Vorstandes
b) der Fachausschüsse
c) der Verbandsvereine
d) der sonstigen Verbandsangehörigen.
Anträge müssen schriftlich mindestens drei Wochen vor der
außerordentlichen Hauptversammlung an den Vorstand gelangen und
eine Woche später im offiziellen
Medium des Verbandes verlautbart werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Vereine gemäß
§ 26 Abs. 2 der Statuten des WFV ihre Vertreter schriftlich zu
bevollmächtigen haben. Diese Vollmachten müssen vor der
Außerordentlichen Hauptversammlung in der WFV-Geschäftsstelle
vorliegen.
Die Vereine sind verpflichtet, die Stimmen durch ihre
Vertreter persönlich abzugeben, doch darf jeder Verein höchstens
zwei Vertreter zur Außerordentlichen Hauptversammlung entsenden,
die jedoch nur eine Stimme haben.
Wir bitten Sie, diese Vollmachten bis spätestens 12. Februar
2010 in der WFVGeschäftsstelle abzugeben.
WAHLVORSCHLAG
für die Außerordentliche Hauptversammlung
des Wiener Fußball-Verbandes am 20.2.2010
Der vom Vorstand und auch von den Klassen eingesetzte
Wahlausschuss - mit folgenden Wahlausschussmitgliedern: KR Erich
Fach, Christian Feichtinger, Peter Cornelius, Georg Kheil,
Gerhard Hromadka, Mag. Franz Krivanek, Dr. Manfred Steiner, Dr.
Leo Levnaic-Iwanski und Hans Gärtner - hat unter Vorsitz des
nicht stimmberechtigten Vertreters des Vorstandes Dr. Peter
Truzla einstimmig beschlossen, nachstehenden Wahlvorschlag des
geschäftsführenden Vizepräsidenten Robert Sedlacek der
Außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2010
vorzulegen. Dieser Wahlvorschlag entspricht den Statuten des WFV
und der Ausschreibung der Außerordentlichen Hauptversammlung.
| Präsident: | Robert Sedlacek |
| Vizepräsident und Finanzreferent: | Johann Janecek |
| Vizepräsident: | Mag. Dr. Manfred Steiner |
| Vizepräsident und Schriftführer: | Reinhard Willrader |
| Finanzreferent-Stellvertreter: | Dir. Norbert Winkler |
| Schriftführer-Stellvertreter: | Ferdinand Muck |
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| Jugend- und Schulsportausschuss: | Ing. Brigitta Frey |
| Straf- und Beglaubigungsausschuss: | Johann Panny |
| Kontroll- und Meldeausschuss: | Dipl.Ing. Johann Liebert |
| Schiedsrichterausschuss: | Dr. Alexander Lechner |
| Technischer Sportstättenausschuss: | Adolf Wolf |
| Ausschuss für Mädchen- und Frauenfußball: | Ing. Manfred Schneider |
| Rechnungsprüfer: | Kurt Lanscha |
| Juridischer Beirat/Protestkomitee: | Dr. Wolfgang Knechtsberger |
| Juridischer Beirat: | Dr. Peter Truzla |
Die einzelnen Mitglieder der Fachausschüsse werden gemäß § 11 Pkt. 5 der Statuten des WFV vom Vorsitzenden nach Vorlage beim Präsidium der Konstituierenden Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.
| Wiener Stadtliga: | Günther Trimmel |
| Oberliga A: | Christian Feichtinger |
| Oberliga B: | Ulrike Kreuzthaler |
| 1. Klasse A: | Horst Koller |
| 1. Klasse B: | Peter Cornelius |
| 2. Klasse A: | Gregor Gschwandtner |
| 2. Klasse B: | Georg Kheil |
| 3. Klasse A: | Gerhard Hromadka |
| Gebietsklasse C: | Ferdinand Muck |
| Gebietsklasse D, E: | Mag. Dr. Manfred Steiner |
| Gebietsklasse F, G: | Dr. Leo Levnaic-Iwanski |
Die Obmänner bzw. Obfrauen der Klassen werden von ihren
Klassen vorgeschlagen, die Hauptversammlung ist an diese
Vorschläge gebunden.
Kooptierte Vorstandsmitglieder werden bei der Konstituierenden
Vorstandssitzung ohne Stimmrecht in den Vorstand gewählt.
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