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Außerordentliche Hauptversammlung

Der Vorstand des Wiener Fußball-Verbandes beruft für Samstag, den 20. Februar 2010 mit Beginn 10.00 Uhr (Einlass 9.00 Uhr) im VIP-Klub im Sektor B des Ernst Happel-Stadions, 1020 Wien, Meiereistraße 7, eine außerordentliche Hauptversammlung ein.

Bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer ist die außerordentliche Hauptversammlung beschlussfähig. Sollte diese aber zum angegebenen Zeitpunkt nicht beschlussfähig sein, dann wird eine halbe Stunde später am gleichen Ort und mit derselben Tagesordnung die außerordentliche Hauptversammlung abgehalten, welche unter allen Umständen beschlussfähig ist.

Die Tagesordnungspunkte lauten:

1. Feststellung der anwesenden stimmberechtigten Personen

2. Beglaubigung der Mitschrift der letzten Hauptversammlung

3. Durchführung der Wahlen:
a) des Vorstandes
b) von neuen Ehrenpräsident(en) bzw. Ehrenmitgliedern

4. Ehrungen

5. Beschlussfassung über Anträge:
a) des Vorstandes
b) der Fachausschüsse
c) der Verbandsvereine
d) der sonstigen Verbandsangehörigen.
Anträge müssen schriftlich mindestens drei Wochen vor der außerordentlichen Hauptversammlung an den Vorstand gelangen und eine Woche später im offiziellen
Medium des Verbandes verlautbart werden.

Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Vereine gemäß § 26 Abs. 2 der Statuten des WFV ihre Vertreter schriftlich zu bevollmächtigen haben. Diese Vollmachten müssen vor der Außerordentlichen Hauptversammlung in der WFV-Geschäftsstelle vorliegen.

Die Vereine sind verpflichtet, die Stimmen durch ihre Vertreter persönlich abzugeben, doch darf jeder Verein höchstens zwei Vertreter zur Außerordentlichen Hauptversammlung entsenden, die jedoch nur eine Stimme haben.

Wir bitten Sie, diese Vollmachten bis spätestens 12. Februar 2010 in der WFVGeschäftsstelle abzugeben.

WAHLVORSCHLAG

für die Außerordentliche Hauptversammlung
des Wiener Fußball-Verbandes am 20.2.2010

Der vom Vorstand und auch von den Klassen eingesetzte Wahlausschuss - mit folgenden Wahlausschussmitgliedern: KR Erich Fach, Christian Feichtinger, Peter Cornelius, Georg Kheil, Gerhard Hromadka, Mag. Franz Krivanek, Dr. Manfred Steiner, Dr. Leo Levnaic-Iwanski und Hans Gärtner - hat unter Vorsitz des nicht stimmberechtigten Vertreters des Vorstandes Dr. Peter Truzla einstimmig beschlossen, nachstehenden Wahlvorschlag des geschäftsführenden Vizepräsidenten Robert Sedlacek der Außerordentlichen Hauptversammlung am 20. Februar 2010 vorzulegen. Dieser Wahlvorschlag entspricht den Statuten des WFV und der Ausschreibung der Außerordentlichen Hauptversammlung.

Präsident: Robert Sedlacek
Vizepräsident und Finanzreferent: Johann Janecek
Vizepräsident: Mag. Dr. Manfred Steiner
Vizepräsident und Schriftführer: Reinhard Willrader
Finanzreferent-Stellvertreter: Dir. Norbert Winkler
Schriftführer-Stellvertreter: Ferdinand Muck
 

Jugend- und Schulsportausschuss: Ing. Brigitta Frey
Straf- und Beglaubigungsausschuss: Johann Panny
Kontroll- und Meldeausschuss: Dipl.Ing. Johann Liebert
Schiedsrichterausschuss: Dr. Alexander Lechner
Technischer Sportstättenausschuss: Adolf Wolf
Ausschuss für Mädchen- und Frauenfußball: Ing. Manfred Schneider
Rechnungsprüfer: Kurt Lanscha
Juridischer Beirat/Protestkomitee: Dr. Wolfgang Knechtsberger
Juridischer Beirat: Dr. Peter Truzla

Die einzelnen Mitglieder der Fachausschüsse werden gemäß § 11 Pkt. 5 der Statuten des WFV vom Vorsitzenden nach Vorlage beim Präsidium der Konstituierenden Vorstandssitzung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Wiener Stadtliga: Günther Trimmel
Oberliga A: Christian Feichtinger
Oberliga B: Ulrike Kreuzthaler
1. Klasse A: Horst Koller
1. Klasse B: Peter Cornelius
2. Klasse A: Gregor Gschwandtner
2. Klasse B: Georg Kheil
3. Klasse A: Gerhard Hromadka
Gebietsklasse C: Ferdinand Muck
Gebietsklasse D, E: Mag. Dr. Manfred Steiner
Gebietsklasse F, G: Dr. Leo Levnaic-Iwanski


Die Obmänner bzw. Obfrauen der Klassen werden von ihren Klassen vorgeschlagen, die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge gebunden.

Kooptierte Vorstandsmitglieder werden bei der Konstituierenden Vorstandssitzung ohne Stimmrecht in den Vorstand gewählt.

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